hoheitliche Vermessung
Messungen bei denen Eigentum erfasst oder verändert wird, z.B. Gebäudeeinmessung, Zerlegungen, Grenzzeugnisse, ...
nicht hoheitliche Vermessung
Weitere Ingenieurvermessungen wie Absteckungen und einfache Lagepläne führen wir präzise und projektspezifisch durch.
Ein Hügel, von dem man nicht wisse, wie hoch er sei, beleidige die Vernunft und mache ihn unruhig. Ohne stetig die eigene Position zu bestimmen, könne ein Mensch sich nicht fortbewegen.
Alexander v.Humboldt im Roman
„Die Vermessung der Welt“ von Daniel Kehlmann
Ein Hügel, von dem man nicht wisse, wie hoch er sei, beleidige die Vernunft und mache ihn unruhig. Ohne stetig die eigene Position zu bestimmen, könne ein Mensch sich nicht fortbewegen.
Alexander v.Humboldt im Roman
„Die Vermessung der Welt“ von Daniel Kehlmann
Ihr Partner für klare Verhältnisse
Wer wir sind
Das Vermessungsbüro wurde am 1. Juli 1990 von Herrn ÖbVI Dipl.-Ing. Hagen Strese gegründet. Mit dem Eintritt von Herrn Vermessungsassessor und ÖbVI Dipl.-Ing. Jörg Rehs als Partner im Jahr 2006 wurde das Büro fachlich wie personell weiter gestärkt.
Was uns auszeichnet, ist die Verbindung aus jahrzehntelanger Erfahrung in hoheitlichen und ingenieurtechnischen Vermessungsleistungen mit dem Einsatz modernster Messtechnik und digitaler Arbeitsprozesse. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen wir für rechtssichere, präzise und zuverlässige Vermessungen rund um Grundstücke, Bauvorhaben und infrastrukturelle Projekte.
Unser Service
Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.
Unser Spektrum
Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.
Unser Spektrum
Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.
Weil bei Vermessung nicht
nur Technik zählt
Vertrauen, das
Maßstäbe setzt
Ob Bauvorhaben, Grundstücksteilungen oder Planung komplexer Infrastruktur: Vermessung ist mehr als nur Millimeterarbeit. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure verbinden wir höchste Präzision mit rechtlicher Verlässlichkeit – unabhängig, fachlich fundiert und immer im Sinne unserer Auftraggeber. Wir beraten vorausschauend, arbeiten termintreu und sichern Ergebnisse, auf die Sie langfristig bauen können.
Bei uns trifft langjährige Erfahrung auf moderne Messtechnologie – für Vermessung, die mehr leistet als nur Zahlen zu liefern.
Kurz erklärt. Klar verständlich. Direkt hier.
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Fragen zur Vermessung? Wir antworten.
Sie planen ein Projekt und möchten wissen, wann eine Vermessung nötig ist oder was ein ÖbVI genau macht? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.
Wann ist eine Vermessung erforderlich?
Eine Vermessung ist immer dann erforderlich, wenn Grundstücksgrenzen festgelegt, verändert oder nachgewiesen werden sollen – etwa bei Grundstücksteilungen, dem Bau neuer Gebäude, Anbauten oder bei Grenzstreitigkeiten. Auch bei der Einmessung eines fertiggestellten Gebäudes für das Liegenschaftskataster ist eine Vermessung notwendig.
Wird meine Vermessung beim Amt gemeldet oder eingetragen?
Ja. Hoheitliche Vermessungsergebnisse werden nach Prüfung durch das zuständige Katasteramt in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung, sobald die Eintragung abgeschlossen ist.
Was macht ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)?
Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist befugt, hoheitliche Vermessungen im Auftrag des Landes durchzuführen. Dazu gehören z. B. Grenzfeststellungen, Grundstücksteilungen und Gebäudeeinmessungen. Er arbeitet eigenverantwortlich, unterliegt aber der Aufsicht der Vermessungsbehörde.
Wie läuft eine Grenzfeststellung ab?
Bei einer Grenzfeststellung werden die vorhandenen Grenzpunkte vor Ort überprüft und – falls erforderlich – neu bestimmt. Der Eigentümer sowie angrenzende Nachbarn werden über den Termin informiert und können an der Grenzverhandlung teilnehmen. Nach Abschluss erhalten alle Beteiligten eine Grenzniederschrift als rechtssicheres Dokument.
Muss ich als Bauherr die Vermessung selbst beauftragen?
Ja, in der Regel beauftragt der Bauherr selbst die erforderlichen Vermessungen. Dazu zählen etwa die Absteckung des Gebäudes oder die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung. Der beauftragte Vermessungsingenieur übernimmt anschließend die Meldung der Ergebnisse an das Katasteramt.