Dipl.-Ing. Hagen Strese
& Dipl.-Ing. Jörg Rehs

Dipl.-Ing. Hagen Strese & Dipl.-Ing. Jörg Rehs

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Erfahrung spricht
für sich selbst

hoheitliche Vermessung

Messungen bei denen Eigentum erfasst oder verändert wird, z.B. Gebäudeeinmessung, Zerlegungen, Grenzzeugnisse, ...

nicht hoheitliche Vermessung

Weitere Ingenieurvermessungen wie Absteckungen und einfache Lagepläne führen wir präzise und projektspezifisch durch.

Bauherreninformation

Von der Planung bis zur endgültigen Gebäudeeinmessung - eine kleiner Leitfaden

Ein Hügel, von dem man nicht wisse, wie hoch er sei, beleidige die Vernunft und mache ihn unruhig. Ohne stetig die eigene Position zu bestimmen, könne ein Mensch sich nicht fortbewegen.

Alexander v.Humboldt im Roman 

„Die Vermessung der Welt“ von Daniel Kehlmann

Ein Hügel, von dem man nicht wisse, wie hoch er sei, beleidige die Vernunft und mache ihn unruhig. Ohne stetig die eigene Position zu bestimmen, könne ein Mensch sich nicht fortbewegen.

Alexander v.Humboldt im Roman 

„Die Vermessung der Welt“ von Daniel Kehlmann

Ihr Partner für klare Verhältnisse

Wer wir sind

Das Vermessungsbüro wurde am 1. Juli 1990 von Herrn ÖbVI Dipl.-Ing. Hagen Strese gegründet. Mit dem Eintritt von Herrn Vermessungsassessor und ÖbVI Dipl.-Ing. Jörg Rehs als Partner im Jahr 2006 wurde das Büro fachlich wie personell weiter gestärkt. 

Was uns auszeichnet, ist die Verbindung aus jahrzehntelanger Erfahrung in hoheitlichen und ingenieurtechnischen Vermessungsleistungen mit dem Einsatz modernster Messtechnik und digitaler Arbeitsprozesse. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen wir für rechtssichere, präzise und zuverlässige Vermessungen rund um Grundstücke, Bauvorhaben und infrastrukturelle Projekte.

Unser Service

Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.

Unser Spektrum

Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.

Unser Spektrum

Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.

Weil bei Vermessung nicht
nur Technik zählt

Vertrauen, das
Maßstäbe setzt

Ob Bauvorhaben, Grundstücksteilungen oder Planung komplexer Infrastruktur: Vermessung ist mehr als nur Millimeterarbeit. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure verbinden wir höchste Präzision mit rechtlicher Verlässlichkeit – unabhängig, fachlich fundiert und immer im Sinne unserer Auftraggeber. Wir beraten vorausschauend, arbeiten termintreu und sichern Ergebnisse, auf die Sie langfristig bauen können. 

Bei uns trifft langjährige Erfahrung auf moderne Messtechnologie – für Vermessung, die mehr leistet als nur Zahlen zu liefern.

Kurz erklärt. Klar verständlich. Direkt hier.

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Klar verständlich.
Direkt hier.

Fragen zur Vermessung? Wir antworten.

Sie planen ein Projekt und möchten wissen, wann eine Vermessung nötig ist oder was ein ÖbVI genau macht? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.

Wann ist eine Vermessung erforderlich?

Eine Vermessung ist immer dann erforderlich, wenn Grundstücksgrenzen festgelegt, verändert oder nachgewiesen werden sollen – etwa bei Grundstücksteilungen, dem Bau neuer Gebäude, Anbauten oder bei Grenzstreitigkeiten. Auch bei der Einmessung eines fertiggestellten Gebäudes für das Liegenschaftskataster ist eine Vermessung notwendig.

Ja. Hoheitliche Vermessungsergebnisse werden nach Prüfung durch das zuständige Katasteramt in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung, sobald die Eintragung abgeschlossen ist.

Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist befugt, hoheitliche Vermessungen im Auftrag des Landes durchzuführen. Dazu gehören z. B. Grenzfeststellungen, Grundstücksteilungen und Gebäudeeinmessungen. Er arbeitet eigenverantwortlich, unterliegt aber der Aufsicht der Vermessungsbehörde.

Bei einer Grenzfeststellung werden die vorhandenen Grenzpunkte vor Ort überprüft und – falls erforderlich – neu bestimmt. Der Eigentümer sowie angrenzende Nachbarn werden über den Termin informiert und können an der Grenzverhandlung teilnehmen. Nach Abschluss erhalten alle Beteiligten eine Grenzniederschrift als rechtssicheres Dokument.

Ja, in der Regel beauftragt der Bauherr selbst die erforderlichen Vermessungen. Dazu zählen etwa die Absteckung des Gebäudes oder die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung. Der beauftragte Vermessungsingenieur übernimmt anschließend die Meldung der Ergebnisse an das Katasteramt.