Adler

Dipl.-Ing. Hagen Strese & Dipl.-Ing. Jörg Rehs

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Hoheitliche Aufgaben

Nicht hoheitliche Aufgaben

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Amtlicher Lageplan

Amtlicher Lageplan für den Bauantrag


Neben einem bauvorlageberechtigten Architekten benötigen Sie einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Durch die Kenntnisse in den relevanten Grundstücks-, Vermessungs-, Bau- und Rechtsfragen sind die ÖbVI's ideale Ansprechpartner vor ihrem geplanten Bauvorhaben.

Gemäß §3 der Brandenburger Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) ist zum Bauantrag ein Amtlicher Lageplan notwendig. Diesen können sie beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragen und sollten dazu einen Auszug aus dem Grundbuch oder dem Notarvertrag mitbringen. Der ÖbVI erstellt dann den Amtlichen Lageplan auf der Grundlage einer örtlichen Vermessung.

Er enthält den amtlichen Katasterbestand, die planungsrelevante Topografie, wie Häuser, Wege, Straßen, Bäume u.a. sowie Ihr geplantes Bauvorhaben (Projekt) in einem übersichtlichen Maßstab und vermittelt somit einen Gesamteindruck über das Baugrundstück mit all seinen Eigenschaften.

Eine amtlich beglaubigte Flurkarte (Flurkarte) für den Bauantrag und den Gang zu den Baubehörden, können sie auch mit der Auslieferung des Amtlichen Lageplanes beim ÖbVI erhalten.

Weiterhin benötigen sie das geplante Bauprojekt vom Planer und Angaben zu dessen Einordnung auf dem Grundstück für die Eintragung in den Amtlichen Lageplan. Hilfreich sind ggf. Unterlagen zu den anliegenden Medien (Gas, Trink-, Schmutz- u. Regenwasser, Strom, Telekommunikation) für die Eintragung in den Amtlichen Lageplan.
Dieser Amtliche Lageplan ist fester Bestandteil Ihrer Bauunterlagen und wird mit dem Bauantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

Sprechen Sie im Vorfeld mit uns, damit Ihr Bauvorhaben durch vorausschauende Beratung durch unser Büro fachlich begleitet wird. Das ist ein wichtiges Anliegen von uns.

27 Jahre Erfahrung durch die regionale und überregionale Tätigkeit unseres Vermessungsbüros für private und behördliche Bauanträge sind ein Garant für qualitäts- und termingerechte Amtliche Lagepläne.


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