Adler

Dipl.-Ing. Hagen Strese & Dipl.-Ing. Jörg Rehs

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Hoheitliche Aufgaben

Nicht hoheitliche Aufgaben

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Bodenordnung / Flurbereinigung

Die Flurneuordnung ist ein Bodenordnungsverfahren als das Instrument der Landentwicklung, mit dem Ziel ein effektives und nachhaltiges Boden- und Flächenmanagement zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Vermeidung und Beseitigung von Nutzungskonflikten zwischen land-/forstwirtschaftlichen, baulichen und ökologischen Nutzungen. Deshalb gehört auch die Schaffung von neuen Wegen, Straßen, Gewässern zum Flurbereinigungsverfahren.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Bodenordnungsverfahren ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). In Verbindung mit dem LwAnpG werden in Brandenburg verschiedenste Flurbereinigungsverfahren durch die zuständige Flurbereinigungsbehörde durchgeführt.

Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens ist der ÖbVI dopl.-Ing. Hagen Strese als beliehene Stelle gemäß § 53 Abs. 4 Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit hoheitlichen Aufgaben seit mehr als 25 Jahren tätig. Hierbei werden u.a. die folgenden Planungs- und Verwaltungsaufgaben durchgeführt.

  • Durchführung mehrerer Flurbereinigungsverfahren, dabei auch sogenannte Tagebau- oder Kohleverfahen
  • Aufstellung von Plangrundlagen mit Aufmaß der örtlichen Basis-Topografie (Blockgrenzen)
  • Abstimmungen, Vereinbarungen und Erklärungen mit Beteiligten und Trägern öffentlicher Belange
  • Umringsvermessungen und die kleineren meist aus großen Verfahren herausgelösten Ortslagenregulierungen